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DIMAX International GmbH

 

Hinweise zur Warenannahme und Verhaltensweise bei Transportschäden

Falls die bestellte Ware im Auftrag vom Verbraucher versendet werden muss, tragen wir als Unternehmer das Transportrisiko bis zur Übernahme der Ware an den Empfänger. Der Verbraucher kann Ersatz verlangen, wenn die Ware auf dem Weg beschädigt wird oder verloren geht, hat jedoch den Transportschaden oder fehlende Ware bei uns rechtzeitig zu melden.

Der Verbraucher oder der von ihm genannte Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren zu untersuchen und gegebenenfalls unverzüglich Anzeige zu machen, anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Transportschäden:

Offensichtlicher Transportschaden.

Beispiel: Verpackung beschädigt oder eingedrückt, Teile der Ware ragen aus der Verpackung heraus.

Verfahrensweise: Vermerken Sie die Art der Beschädigung (z.B. Verpackung defekt, Gehäuse eingedrückt,…) auf dem Lieferschein und lassen Sie sich dies vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen. Wenn der Fahrer sich weigert, machen Sie trotzdem unbedingt den Vermerk und ergänzen: „Unterschrift des Fahrers fehlt, da verweigert“. Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „DEFEKT“ dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als defekt markieren. Möglichst Beweisfotos machen.

Verdeckter Transportschaden.

Beispiel: Karton oder Palette ist von außen unbeschädigt, die Ware weist aber nach dem Öffnen Schäden auf.

Verfahrensweise: Grundsätzlich vor dem Öffnen der Verpackung Fotos von der Verpackung und gleich nach dem Öffnen Fotos vom Inhalt machen, die dann bei einem eventuellen verdeckten Transportschaden oder fehlender Ware fürs Reklamieren benötigt werden. Ein verdeckter Schaden am Paketinhalt kann beim Lieferdienst bis zu 7 Tage nach Erhalt reklamiert werden. Das machen wir falls Sie uns eine Beschreibung des Schadens samt Beweisfotos zuschicken. Bitte, auf keinen Fall beschädigte Ware in Betrieb nehmen! Die dadurch entstandenen Folgeschäden sind vom Verbraucher selber zu tragen.

Allgemeine Hinweise:

Geringe Transportschäden und minimale Reparaturen werden von uns auch oft in gegenseitiger Absprache außerhalb einer regulären Transportschadensabwicklung bearbeitet. Sprechen Sie uns bitte an, wenn ein Bagatellschaden vorliegt. Meist gibt es hier eine unbürokratische Lösung.

Ansprüche auf Ersatzlieferung oder Kaufpreiserstattung stehen dem Kunden erst dann zu, wenn der Transportschaden eindeutig festgestellt oder ein Nachforschungsverfahren abgeschlossen wurde.

Bitte, achten Sie darauf, dass die  Nachbarschaftszustellung ist grundsätzlich zulässig unter der Bedingung, dass der Empfänger auch hierüber benachrichtigt wird.